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Berner & Natrup

Verbindung

Geschichten

1336- Ganz schön alt

1489- Nomen est omen

1805- Boesing ?

1812- Kosakentod

1829- Land gegen Last

1844- Doch kein Huhn

1845- Eisige Zeiten

1852- Provoziert

1866- Kirchensitze

1880- Ausgewandert

1892- Zurück zum Hof

1877- Doppelpack

1923- Brotgetreide

Stammbaum

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Einige Jahre sind ins Land gegangen und auf dem Bernerschen Hof in Natrup hat inzwischen Johann Bernard, Sohn von Gerhard Hermann Heinrich und seine Frau die Bernardina Antonetta Herding die Bewirtschaftung übernommen. Anton Berner, sein Bruder, ist nach Amerika ausgewandert und die Schwester Anna Christina Bösing genannt Berner hat den Schwager des Johann Bernard geheiratet.

Die Eltern Gerhard Hermann Heinrich Berner und seine Frau, die Maria Gertrud Bäteler sind verstorben und der einzige noch Lebende dieser Generation ist der Dionisius Franz Berner, der die Elisabeth Voß aus dem Kirchspiel Nottuln geheiratet hat. Damit waren Johann Bernard und Bernardina ohne Hilfe auf dem Hof in Natrup.

Wir schreiben das Jahr 1883 und auch die Ehefrau des Donisius Franz Berner genannt Voß (Vohs), die Elisabeth Vohs verwitwete Eilmann erlebt das Ende ihrer Tage. Dionisius Franz entschließt sich zurück auf den elterlichen Hof in Natrup zu ziehen, denn aus der Ehe mit Elisabeth Vohs sind keine Kinder hervorgegangen. Da Bernard den Hof völlig alleine bewirtschaftete, war ihm die Hilfe durch seinen Onkel sicher sehr willkommen.

Nachdem Franz bereits längere Zeit auf dem elterlichen Hof lebte, musste er sich doch noch um sein Auskommen kümmern, sollte er nicht mehr in der Lage sein arbeiten zu können.

Am sechsten Juli 1892 suchten die beiden den Königlich Preußischen Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Clemens Wernekinck auf. Die Comparenten beschlossen, dass der Franz dem Bernard sein ganzes Vermögen überträgt, welches er zurzeit besitzt. Er behält sich aber Nießbrauchrecht und Verwaltung vor. Dafür verpflichtet sich Bernard seinem Onkel, der bereits seid etwa neun Jahren auf dem Hof lebt, auf seinem Colonate mit Speis und Trank zu unterhalten und seine Kleidung zu flicken und zu nähen. Allerdings muss sich der Franz die Kleidung selbst anschaffen.

Dafür erhält der Bernard das Recht nach dem Ableben des Onkels alle Forderungen nebst Zinsen für sich einzuziehen und gültig über deren Empfang zu quittieren.

Die abgetreten Forderungen bestehen aus zwei Sparkasseneinlagen und zwei Privatdarlehnsforderungen mit einem Gesamtwert von 2700 Mark plus Zinsen. Allerdings muss der Bernard dafür die Beerdigungskosten des Onkels und eventuelle Schulden berichtigen.

Ferner muss der Bernard von dieser Summe Zahlungen an folgende Personen leisten:

Der Kontrakt wurde von beiden unterschrieben. Dionisius Franz verstarb drei Jahre später im Alter von 71Jahren am 27. November 1895.

Bernard kam dem Vertrage in verabredeter Form nach und ließ sich Auszahlung entsprechend quittieren.

Übrig blieben … 1251 Mark

Nach Abzug aller Ab- und Ausgaben blieben dem Bernard etwa 1250Mark zu seiner Verfügung.