Es ist das Jahr 1845, um genau zu sein, wir schreiben den 27. März 1845, der Donnerstag nach Ostern.
Das Münsterland hat gerade einen sehr harten Winter hinter sich gebracht. Es wird berichtet, dass bereits am 20. November 1844 eine Temperatur von -20 Grad°C gemessen wird und dass Vögel vor Kälte und Hunger tot aus den Bäumen fallen. Ferner wird berichtet, dass es am 6 März 1845 noch so kalt ist, dass in der Kirche von Havixbeck der Wein im Kelch zu Eis gefriert. Erst am Ostersamstag fällt Regen und das einsetzende Tauwetter führt zu großen Überschwemmungen. Heute wissen wir, dass es kein einfaches Jahr sein wird, denn durch den harten Winter und durch die Überschwemmungen kommt es zu einer schweren Missernte besonders bei den Kartoffeln und dem Getreide. Die Kartoffeln sind von einer Krankheit befallen; mehr als ein Drittel sind faul.
Es war wohl keine einfache Anreise an diesem Tag, die den Gerichtsdeputierten und Justiz-Kommisar Bernard Schmitz heute in die Wohnung der Requirentin geführt hat. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass der Weg sehr beschwerlich und nass gewesen sein muss.
Neben dem Gerichtsdeputierten und der Witwe des Zellers Johann Hermann Bösing genannt Berner – Gertrud geborene Berner ist auch der Zeller Johann Henrich Esker zugegen, welchen die im Schreiben unerfahrene Witwe Berner zu ihrem Rechtsbeistand bei dem heutigen Akte erwählte.
Die Kinder Maria Catharina, Ehefrau des Ackersmann Wilhelm Kötting, Maria Bernardine Berner und Herman Henrich Berner waren ebenfalls anwesend. Die zum Zeitpunkt minderjährigen Kinder (Minorrennen) Dionisius Franz und Johann Ignatz wurden durch den Ackerbauer Anton Viethaus aus Horstmar als Curator vertreten.
Gertrud gab zu vernehmen, dass Sie in der Ehe mit ihrem verstorbenen Ehemann Johann Hermann Bösing acht Kinder erzielte, namentlich:
- Maria Catharina - verehelichte Kötting
- Maria Bernadina – unverehelicht
- Herman Heinrich – unverehelicht
- Johann Melchior – verheiratet auf dem Pachgut Elferich im Kirchspiel Dülmen
- Johann Henrich – verehelicht auf dem Kotten Mengelkamp im Kirchspiel Dülmen
- Johann Theodor – unverehelicht
- Dionisius Franz und
- Johann Ignatz
Insgesamt hatte Gertrud mit ihrem Gatten 11 Kinder, drei dieser Kinder, Franz Wilhelm, Bernhard Heinrich und Catharina Elisabeth starben bereits alle als Säugling
Aus dem Übergabevertrag entnehmen wir:
Sie beabsichtige das mit ihrem Ehemann gemeinschaftliche besessene Vermögen zu disponieren. Ihr Vermögen bestehe aus dem Colonate Berner in der Bauernschaft Natrup 16, Kirchspiel Havixbeck mit allen Realitäten und dem darauf vorhandenen Mobiliar. Ferner hafte auf dem Erbe eine jährliche Mehrpacht, welche neben den gutsherrlichen Gefällen an den Fürsten zu Salm Horstmar entrichtet werde.
Sie erklärte, dass sie als ihren Sucessor und Anerben ihren Sohn Hermann Heinrich ausersehen habe und sie wünsche demselben das Colonat samt übrigem Vermögen abzutreten.
Sie erbat sich für sich eine Leibzucht und für ihre Kinder die Brautschätze zu bestimmen. Die erschienen Geschwister Berner waren damit einverstanden.
Die unverheirateten, großjährigen Kinder und die beiden minderjährigen Kinder, vertreten durch den Curator Anton Vieth erklären ihren Verzicht und übertragen ihre Ansprüche auf ihren Bruder Herman Heinrich.
Weiter lesen wir:
Herman Heinrich verpflichtet sich seine Mutter bis zu ihrem Tode die freie Wohnung in dem Colonathause, Speise und Trank, wie es ihrem Stande und ihrem Gesundheitsumständen angemessen ist, desgleichen die erforderliche Kleidung, Aufwartung und Verpflegung in gesunden und in kranken Tagen und ärztliche Hilfe, wenn solche nöthig ist, frei und unentgeltlich zu gewähren und angedeihen zu lassen. Zusätzlich vereinbarten sie ein Taschengeld von 20 Silbergroschen pro Woche, vom Wehrfester zu zahlen und soviel Flachs, der auf dem Colonate vorhanden ist, wie sie zum Selbstspinnen beliebt.
Die Anfindung der für die übrigen sieben Kinder der Witwe Berner wurden wie folgt bestimmt:
- einer Kistenfüllung zu acht Theilen bestehend in einem vollständigem Bette, einer Bettstelle mit Behang, acht Betttücher, acht Kissenbezügen einem Ueberzug zu einem Oberbett, acht Hemden, acht Tischtüchern, acht Handtüchern, acht Kornsäcken, einem viereckigem Tische, acht Stühlen, einem Koffer, einem Kleiderschrank oder nach Wahl des Empfängers einen Glasschrank, einen mit Eisen beschlagenen Eimer, einem zinnernen Vorleger, acht zinnerne Schüsseln, acht zinnerne Tellern, acht zinnerne Löffeln, einem zinnernen Napf, einen zinnernen Salzfaß, einem zinnernen Senfkännchen, einem zinnernen Leuchter, einem eisernen Kochtopf, welcher einen Eimer voll Wasser fasst, einen kupfernen Kessel enthaltend zwei Eimer, eine Mistgabel, eine Forke, einen Spaten, eine Axt, einem Beil, einer Plaggenhacke, einem eisernen Blasrohr, einer Zange, einer Feuerschaufel, einer Schüppe,
- fünfundzwanzig Thaler zur Anschaffung eines Braut-Anzuges,
- einem Pferde, oder stattdessen nach Wahl des Empfängers fünfundzwanzig Thaler,
- zwei milchgebende Kühe,
- zwei Rinder, jedes zwei Jahre alt,
- einen halben Malter Roggen, einer halben Tonne Bier, einer Seite Speck, einer Schneidlade nebst Messer,
- einem Haspel und ein Spinnrad
Es wurde festgehalten, dass die verheirateten Kinder, Maria Catharina, Johann Henrich und Johan Melchior, ihre Abfindung zum Teil ganz oder als Abschlag bereits bekommen hatten. Die fehlenden Teile sollten in der Folge gezahlt werden. Hermann Heinrich verpflichtete sich den ausstehenden Teil an seine Schwester binnen eines Jahres, den an seine Brüder erst nachdem sie diesen auch verlangt haben. Für die übrigen Kinder sollten die Brautschätze erst dann verlangt werden, so sie sich verheiraten oder vom Colonate gänzlich absondern. Damit allerdings die Abführung der Aussteuern nicht so schwer falle, so soll der Wehrfester nicht gehalten sein mehr als einen vollständigen Brautschatz innerhalb einer Jahresfrist abzutragen. Außerdem genießen die älteren Kinder ein Vorrecht gegenüber den jüngeren Kindern.
Bleiben die unverehelichten Geschwister Berner auf dem Hof und haben sie ihre Abfindung nicht erhalten, so steht denselben der freie Aufenthalt im Colonathause zu, ebenfalls Unterhalt wie Essen und Trinken, natürlich gegen Leistung angemessener Arbeitshilfen. Ferner ist die Verpflegung in Krankheitsfällen zu gewähren.
Die Söhne erhalten für Ihre Mitarbeit auf dem Colonate jährlich zehn Thaler, zwei Hemden, einen blauen Leinwandkittel, eine Hose aus eben demselben Stoffe und ein Paar leinene Strümpfe.
Festgehalten ist auch, dass wenn die unverheirateten Söhne bei anderen dienen, so erhalten sie ebenfalls jährlich zwei Hemden, den Leinwandkittel und Hose und ein Paar leinene Strümpfe.
Die Tochter Maria Bernadina erhält für ihre Dienste den gewöhnlichen Mägdelohn , zwei Hemden, ein Kleid von gedrucktem Leinwand, eine Schürze, ein Paar leinene Strümpfe und den Anspruch auf Zugang zu dem auf dem Colonate angebautem Flachs soviel wie sie nach verrichtetem Tagwerk bedarf.
Auch wenn die Tochter bei anderen dient, erhält sie zwei Hemden, ein Kleid von gedrucktem Leinwand, eine Schürze und ein Paar leinene Strümpfe und soviel Flachs wie sie in den Feierstunden zu verspinnen vermag. Dieser musste dann vom Wehrfester geliefert werden.
Noch nicht genug der Vorteile, denn solange sie noch nicht abgefunden sind, haben sie einen kostenlosen Anspruch auf das Lappen und Ausbessern ihrer alten und auf das Nähen der neuen Kleidung.
Hermann Heinrich stimmte all diesen Forderung, aufgestellt durch seine Mutter, und all den Lasten und Schulden, die auf dem Colonate lagen, zu. Im Gegenzug verzichteten seine Mutter auf die Eintragung ihres Altenteiles und die Schwester Maria Catharina und der Bruder Johann Theodor auf die Eintragung ins Hypothekenbuch.
Entsprechend dem vereinbarten Übergabevertrag durfte der Hermann Heinrich seinen Geschwistern die bestimmten Brautschätze auch nicht aufdrängen. Seine Geschwister ist auch nicht gestattet nur Teile ihres Erbes einzuziehen. Entweder ganz oder gar nicht. Verstarben aber die Geschwister ohne eine Abfindung erhalten zu haben, so verblieb diese auf dem Hofe.
Unterschrieben war der Vertrag von der Witwe Berner mit drei Kreuzen bestätigt von Johann Heinrich Esker., sowie von den Kindern: Frau Kötting, Bernhardine Berner, Hermann Heinrich Berner, Johann Theodor Berner, Dionisius Franz Berner, sowie von Anton Vieth für die minderjährigen Kinder.
Soweit also zur Hofübergabe und den Abfindungen, die an die Geschwister zu zahlen waren. Hier stellt sich zwangsläufig die Frage: Welche Abgaben lasteten sonst noch auf dem Colonate. Ein Blick in die II. Rubrik des Hypothekenbuchs vom 5. Nov 1845 gibt hier Auskunft.
Am 13. Oktober 1847 beurkundeten die beiden verheirateten Brüder Oekonom Johann Melchior Berner, wohnhaft auf dem Pachtgut Elferich in der Bauernschaft Dernekamp, Kirchspiel Dülmen undOekonom Johann Heinrich Berner, wohnhaft auf Mengelkamps-Kotten in der Bauernschaft Dernekamp, Kirchspiel Dülmen,vor dem Königlichem Justizkommissar und Notar, Bernard Schmitz, dass sie dem Hofübergabevertrag beitreten und ihre Abfindung völlig erhalten haben, weshalb sie darüber in bester Form quittieren und auf alle Ansprüche vom elterlichen Vermögen, namentlich vom Colonate Berner verzichten.Ihnen folgte am 13. März 1852 die Erklärung des Colon Wilhlem Kötting, der vor dem Königlichem Notar und Justizrath Franz Theodor Boele wohnhaft zu Münster erschien und für seine Ehefrau Maria Catharina Berner bekundete: nach und nach die beschriebene Abfindung theils in natura und theils im Gelde ausgekehrt zu haben, beziehungsweise gezahlt erhalten zu haben. Ein eventueller Eintrag im Hypothekenbuch bewilligte er zur Löschung. Zur Berechung des Kostensatzes wurde ein Gesamtwerth von cirka 250Reichsthalern festgelegt. Und schließlich am 18. April 1869 erschien dann der Oekonom Dionisius Franz Berner genannt Voß, wohnhaft in Nottuln vor dem Justiz Rath Edmund Fuesting und bekundete seine Kindestheilsforderung erhalten zu haben und beantragte die Löschung der unter Rubrik III numero 2 eingetragenen Abfindung. Für Berechung der Gebühren wurde nunmehr ein Wert von 300 Reichsthaler angegeben. Damit waren aller Kindheitsforderungen erfolgt, denn die Geschwister Johann Theodor, Maria Bernadina und Johann Ignatz haben nicht geheiratet.


