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Berner & Natrup

Verbindung

Geschichten

1336- Ganz schön alt

1489- Nomen est omen

1805- Boesing ?

1812- Kosakentod

1829- Land gegen Last

1844- Doch kein Huhn

1845- Eisige Zeiten

1852- Provoziert

1866- Kirchensitze

1880- Ausgewandert

1892- Zurück zum Hof

1877- Doppelpack

1923- Brotgetreide

Stammbaum

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Wir schreiben das Jahr 1844, es ist der 6. März. Johann Hermann Berner zahlte pünktlich seine Blut- und Kornzehnten an den Freiherrn von Ketteler zu Harkotten, jährlich zu Weihnachten, wie vereinbart. Die Aufhebung der Gutsherrnuntertänigkeit wurde trotz der Ablösegesetze vom 9. Oktober 1807 -„Edikt über den erleichterten Besitz und freien Gebrauch des Grundeigentums" sowie dem "Edikt über die Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse" vom 14. September 1811 noch nicht abgeschlossen. So wurden vielfach zunächst die belastenden Zehnten in eine Geldrente umgewandelt. An jenem 6. März 1844 wurde Johann Hermann Berner vor den Königlichen Notar Deiters in geladen und traf dort auf den Vertreter des Herrn Clemens August von Kettelers, der dort im Namen des Freiherrn die Umwandlung des Blutzehnts in eine Geldrente verhandelte. Der Kornzehnt war ja bereits am 6. Juli 1829 in eine jährliche Rente gewandelt.

Es wurde folgende Vereinbarung getroffen:

Aus dem Colonate des Mitcomparenten Colon Berner müssen an den Herrn Freiherr von Ketteler jährlich

entrichtet werden, wovon der Blutzehnte in eine jährliche Geldrente zu verwandeln sei. Die von dem Blutzehnten nach der Ablöseordnung zu berechnende Rente stelle folgenden Betrag dar:

1. ein Huhn zu   3 Si 9 Pf
2. eine Gans zu   9 Si  
3. ein Ferkel im Oktober 2 T    
4. 4/10 Kalb zu   3 Si  
5. 1/30 Füllen zu   8 Si  
6. 1/2 Ente zu   2 Si 6 Pf
7. 1/30 Bienenstock zu   1 Si  
  überhaupt zu 2 T 27 Si 3 Pf

In Abzug gebracht werden 7 Silbergroschen und 3 Pfennig, da der Ketteler ja die Rente abholen lassen musste, und dieses nun nicht mehr notwendig ist. Gemeinsam mit dem Kornzehnt wird eine jährliche Rente von 13 Reichtaler und 20 Silbergroschen termino Martini des laufenden Jahres fällig. Ferner wird vereinbart, dass an der Stelle im Hypothekenbuch, wo die Zehnten vermerkt sind, diese Verbindlichkeiten eingetragen werden.