Die erste Erwähung des Hofes Berners finden wir im Codex Traditionum Westfalicarum Band II. Dieses ist das älteste Verzeichnis der Güter bez. der Einkünfte des Münsterischen Domkapitels. Es ist eine Pergamenthandschrift, in dicke, mit gepresstem Leder überzogene und mit je fünf Hornplatten belegte Holzdeckel gebunden. Dieses Dokument wird von Prof. Franz Darpe auf 1336 datiert.
Hier finden wir auf Seite 17 den folgenden Hinweis, über Natrup und Berner:
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Norttorpe: 2 molt ordei et 2 molt avene. Et notandum, quod huisusmodi molt facit 6 scepel et dimidium. Als Notiz ist angefügt: Berner u. Esker, beide zu Havixbeck, als Eigenhörige aufgeführt, mit Abgaben von 1 molt hordei und 1 molt avene, ferner ist zu bemerken, dass beide ad decanatum u. specie ad archidiaconatum zu Bocholt gehören, welches perpetuis temporibus decanatui annektiert ist, auch schuldig sei, den Promotorn offici mit seinen Pferden nach dem Sendgericht zu fahren u. abzuholen. |
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Natrup: 2 Molt Gerste und 2 Molt Hafer. Und es ist zu beachten, dass dieses Molt 6½ Scheffel (aus)macht. Als Notiz ist angefügt: Berner und Esker, beide zu Havixbeck, als Eigenhörige aufgeführt, mit Abgaben von einem Molt Gerste und einem Molt Hafer, ferner ist zu bemerken, dass beide zum Dekanat und speziell zur Archidiakonat Bocholt gehören, welches dauerhaft dem Dekanat angeheftet ist auch schuldig ist, den Promotor des Amtes mit seinen Pferden zum Sendgericht zu fahren und abzuholen. |
Darpe gibt in seiner Notiz den Namen „Berner“ an. Ob dieser Name allerdings der Neuzeit entstammt oder aber bereits um 1336 als „Berner“ geführt wurde, kann an hier nicht nachvollzogen werden.
