Als 1829 die Natruper Bauern und Kötter in der Wirtschaft Scharlau die Teilung der Vöde verhandelt hatten, ist den Köttern im Zuge der Markentheilung in der oberen Natruper Bauerschaft keine Landfläche zugewiesen worden. Ihnen wurden nur Flächen im Niersten Feld zur Bewirtschaftung zugestanden. Damit war es den Köttern fast unmöglich neben den Diensten auf den Altbauernhöfen auch noch ihre eigenen, neu zugewiesenen Ländereien zu bewirtschaften - ihnen blieb nichts anders über, als mit ihrem gesamten Hab und Gut in die Vöde - ins Nierste Feld zu ziehen.
Und so handelte nur zwei Jahre später, am 7. Oktober 1831, auch der Johann Hermann Anton Bäumer gt. Nötteler, geb 16 März 1794, mit seinem Nachbarn Berner einen Erbfolgevertrag aus, in dem er dem Berner seine drei Parzellen, die Flurstücke 45-47 im Flur 10, verkaufte. Anton selbst riss seinen Kotten ab und baute ihn auf den durch die Markentheilung zugewiesenen Flächen wieder auf. Seine Hausnummer Cat. 17 nahm er mit.
Im Erbfolgevertrag legte Anton fest, so er starb, dass seine zweite Frau Elisabeth geb. Lohus, im Nebenhaus ein lebenslanges Wohnrecht bekommt, daher ist dieses nicht abzureißen. Ferner wurden Ihr die Spindeinsaat im Garten gerichtlich zugesagt. Erst nach dem Absterben konnte der Colon Berner über das Anwesen walten, wie er wollte. Diese bestätigt der Nötteler dem Berner am 5. Oktober 1851 und beglaubigte dieses Schriftstück mit drei Kreuzen. Nur kurze Zeit später, am 27. Dezember 1851, verstarb er.
Die Zahlung der jährlichen Abgabenlast, 2 Schilling an den hiesigen Pfarrer und 2 Groschen an die Kaplanei, wurde allerdings nicht eindeutig geregelt. Ebenfalls unklar war die Zahlung des Erpachts=Canon von 2 1/2 Reichstalern, der als Gewinn alle fünf Jahre an die Kaplanei zu zahlen ist. Der Berner war wohl der Meinung, dass die Zahlung so lange nicht zu erfolgen hatte, bis das Grundstück komplett in seinen Besitz überging, war es doch ein Erbfolgevertrag. Auch der Nötteler (Bäumer) hielt eine Zahlung nicht mehr für notwendig, hatte er doch einen Vertrag geschlossen. Daraufhin lies der Pfarrer Caesar die Angelegenheit gerichtlich klären.
Als die Witwe Nötteler verstarb, konnte nun der Berner mit Haus und dem Garten machen, was er wollte - er riss das verbliebene Nebenhaus ab.
1867 finden wir für die Flurstücke 45-47, Flur 10, unter Artikel 29 - Berner, Hermann Heinrich Colon zu Bauerschaft Natrup No. 16, in der Mutterrolle, als eingetragene Kulturart - Hausgarten.
Auf dem Hof Berner bezeugt eine alte Herdfeuerplatte von umfangreichen Umbaumaßnahmen der nächsten Generation, Bernhard Berner verheiratet in 1877 mit Bernardina Herding, die das Wohnhaus auf das alte Nöttelersche Grundstück erweitern und ebenfalls in 1895 einen neuen Speicher am Haus im ehemaligen Nöttelerschem Garten erbauen.
Neben den beiden baulichen Erweiterungen ist die Nutzungsart der Grundstücke bis in die siebziger Jahre des 20igsten Jahrhunderts erhalten geblieben. Mit der verminderten Notwendigkeit für einen derart großen Garten ist daraus eine Wiese geworden, und heute steht ungefähr da, wo der Kotten des Nöttelers einst stand, ein moderner Schweinestall. Durch die Teilung der Mark, und der damit zusammenhängenden Verteilung der Flächen, vergrößerte der Bäumer seinen Besitz bis 1867 von 19 Ar, 76 qm, nicht ganz einem Morgen Land, auf 8 Morgen und 84 Ruthen. Das entspricht 2 ha, 16 Ar und 17 qm. Dieses ist eine Vergrößerung um das 11-fache. Die Besitzer in der Folge vergrößerten den Besitz auf 12 Morgen, 130 Ruthen und 3 Fuß, das entspricht 3 ha, 24 Ar und 83 qm. Das ist im Vergleich zu 1867 eine Vergrößerung des 16,5-fachen.
