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Teilung der Vöde

Natrup vor der Markenteilung 1826

(entnommen aus: Die Baumberge von Lioba Beyer, nachbearbeitet von G.Berner)

(Mit freundlicher Unterstützung von Prof Dr. Lioba Beyer und aus Hofakten Berner)
Wir schreiben das Jahr 1829 und die Natruper Schulten, Altbauern und Kötter haben sich alle bei Adam Scharlau im Wirtshaus versammelt Es geht um viel, es geht um ihre Zukunft, es geht um die Teilung der Vöde, die Aufteilung der gemeinsamen Obersten Natruper Felder und des Niedrigsten Natruper Feldes.

Das Große und das Kleine Oberste Natruper Feld wurde bislang als vierjähriges Feld genutzt. Dies heißt, dass während einer vierjährigen Ackerperiode dieses Land von den Altbauern als Ackerland benutzt wurde und nicht der Gemeinschaft zur Verfügung stand. Während der sich anschließenden Dreischperiode, ebenfalls vier Jahre, war dieses Land Gemeinland und stand allen Altbauern, Zellern, und Köttern offen.

Natrup - heute

Blick über das trockene Ackerland im Vordergrund und dem Siedlungskern in die Natruper Felder

Die gemeinsamen Felder waren immer sehr in Mitleidenschaft gezogen, dort wurde das Vieh hineingetrieben, das großen Schaden an neu wachsenden Pflanzen und Gehölzen verursachte. Zusätzlich wurden Plagen zur Düngung der anderen Felder gestochen. So kam es, dass der Boden noch mehr verarmte. Trotz strenger Regeln beim Holzeinschlag ist zu vermuten, dass neues Gehölz nicht wirklich nachwachsen konnte.

Nicht nur in Natrup erfüllten die gemeinsamen Felder die Anforderungen nicht mehr, so dass die damalige Obrigkeit bereits 1766 eine Verordnung erließ, die gemeinsamen Felder zu privatisieren.
In Natrup hatte dieser „Theilungs Recess“ allerdings erst um 1826 begonnen und sollte - und so komme ich zum Anfang der Geschichte - in der Wirtschaft des Adam Scharlau einen vorläufigen Höhepunkt erfahren.
Hier wurden heute, am 6ten Juli 1829 und in den nächsten Tagen bis zum 11ten Juli, die Ergebnisse des „Theilungs Recesses“ der Obersten Natruper Felder und des Niedrigsten Natruper Feldes, allen vorgelesen, von allen genehmigt und unterschrieben.

Die Teilnehmer des „Theilungs-Recesses“ lesen sich wie das „Who is who“ der Natruper Gesellschaft und der Weideberechtigten aus den Nachbarbauerschaften, als da wären:

  Schulze Tilbeck(Scharlau), Zeller Ivecker(später Raestrup), Zeller Volmer, Zeller Eilker, Zeller Große Verspohl, Zeller Hard, Zeller Hemker (Himker), Freiher von Kettler (Eigenthümer des Kötter Erbes), Zeller Weiling, Zeller Berner, Zeller Esker, Zeller Herkendorff, Zeller Wesheler, Zeller Javert, Zeller Deitering, Zeller Gerwing, Zeller Hillebrand, Köngliche Domaine für Feldhaus v Smeerkotten, Freiherr von Droste Hülshoff für Bökenhüsener, Kötter Melchior Bushmann, Kötter J.H. Hemkers s. Bastert, Kötterin Witwe Gertrud Bökenhüsener, Kötter Heinrich Glove s. Wiefelau, Kötter Wilhelm Vohrmann, Kötter Johann Diedrich Peter, Kötter B.H. Hegemann, Kötter B.H. Kuhev, Kötterin M.C. Witwe Budde, Kötter Johann Hermann Wesheling, Freiherr von Twickel für Jasperts Kotten, Kötter Melichor Hollaener, Kötterin Witwe Elisabeth Nätteler, Kötter Johann Herman Werff, Kötter J.B. Schomaker s Reiermann, Kötter Heinrich Schöppker, Kötter Anton Ahlers.

Nun die vorstehende Liste, führt alle Berechtigten in der Reihefolge der Anzahl der zugeteilten Teile für das Niedrigste Natruper Feld auf, allerdings zeigt der „Theilungs-Recess“ der Obersten Natruper Felder, dass die Weideberechtigten sich dieses unter sich aufteilten. Die Weideberechtigten, das waren die Altbauern, die Schulten und Zeller der Bauerschaft. Das sind in der Reihenfolge der zugewiesenen Teile:

  Schulze Tilbeck, Zeller Ivecker, Zeller Volmer, Zeller Hardt, Zeller Hemker, Zeller Kötter (Korting)

Über die Teilungsgrundsätze haben sich die Interessenten geeinigt und zwar unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abschätzungs-Resultate, die Größe der beteiligten Stellen (Höfe) und das daraus anzunehmende Durchwinterungsvermögen.

Wege und andere nicht nutzbare Flächen, wie Bächen oder Kuhlen gehörten nicht zur Verteilungsmasse. Es wurde aber festgelegt wie und wer jene Flächen zu pflegen hatte. Um der Zersplitterung der Felder in zu kleine Parzellen zu vermeiden, wurden gleichzeitig Parzellen ausgetauscht, so dass nicht jeder in jedem Bereich einen Teil bekam. Wie aus der Länge der Liste der Teilungsinteressenten eindrucksvoll zu erkennen gibt, erhielt ausnahmslos jeder, auch die Kötter, einen Teil in dem minderwertigen Niedrigsten Natruper Feld.

Natrup nach der Markenteilung um etwa 1900

(entnommen aus: Die Baumberge von Lioba Beyer, nachbearbeitet von G.Berner)

Diese Verteilungsgrundsätze der Flächen führte dazu, dass einige Kötter in der Folge zu ihren weit entfernten Feldern umsiedelten. Natürlich nahmen sie ihre zugewiesenen Hausnummern mit, so dass ich die Haus Nr. 9, 17 oder 19, weit vom Siedlungskern entfernt haben.

Auch schätzen die Altbauern die hoffernen Felder wohl nicht so sehr und boten sie leichter zum Verkauf, so dass sich Neuhöfe ausschließlich im Niedrigsten Natruper angesiedelt haben, wie auf der Karte gut zu sehen.

An den Hausnummern der Siedlungen, Haus Nr. 1-19 für den Siedlungskern sowie Haus Nr. 21-27 für den Domhof und den Heuerling des Schulzen, kann man sehr schön erkennen, dass einige Altbauernhöfe und Kötter aufgegeben wurden.

Einer davon war der Zeller Kötting, der seine Kirchensitze verkaufen musste und im Armenhaus starb. Ein anderer ist der Kötter Nötteler, der sein Haus dem Berner verpachtete. Auch hiervon wird noch an geeigneter Stelle berichtet.

Das Wirtshaus Scharlau steht immer noch in Tilbeck. Ich glaube, dass nur wenige um die wichtige „Wirtsschaftliche“ Bedeutung dieses Hauses wissen.